Vertretung in landes- und bundespolitischen Gremien
Sicherung des freien Weiterbildungsmarktes
Verbesserung von Förderungsbedingungen
Anerkennung von Abschlüssen
Vertretung gemeinsamer Standpunkte in der Öffentlichkeit
Förderung der Verbandstätigkeit aus öffentlichen Mitteln
Akquisition von Fördermitteln für die Mitglieder
B – Erfahrungsaustausch
zum Qualifikations- und Weiterbildungsbedarf
zu wirtschaftlichen Aspekten der Weiterbildung und zum Stand öffentlicher Förderungen
zur Akzeptanz von Weiterbildungsmaßnahmen
zur Methodik und Didaktik von Weiterbildung
zu Rechtsfragen in der Weiterbildung
durch Herausgabe periodischer Mitteilungen an die Mitglieder
C – Öffentlichkeitsarbeit
Herausgabe von Mitteilungen für die Öffentlichkeit (Pressenotizen, redaktionelle Beiträge)
Periodische Veröffentlichung des Weiterbildungsangebotes der Mitglieder
Veranstaltung von Verbandskongressen und -tagungen zu aktuellen Themen von übergreifendem Interesse
(z. B. „Arbeitsmarkt und Weiterbildung“, „Finanzierungsfragen der Weiterbildung“)
Organisation und Durchführung von Weiterbildungsbörsen und -messen,
einschließlich einer gemeinschaftlichen Repräsentanz auf Messen, (z. B. Gemeinschaftsstand)
Zur Durchsetzung der in den Leitlinien Punkt A bis C genannten Tätigkeitsschwerpunkte empfiehlt es sich, vorerst folgende Ausschüsse zu berufen:
Ausschuss zur Erarbeitung und Überprüfung von Qualitätskriterien in der beruflichen Weiterbildung
Ausschuss zur Vorbereitung und Durchführung von Weiterbildungsbörsen und -messen
Ausschuss zur Vorbereitung und Durchführung eines Jahreskongresses mit aktueller Thematik und Expertengesprächen
Ausschuss für Gemeinschaftswerbung; hierzu gehört das Bekanntmachen des Weiterbildungsangebotes der Mitglieder und deren Selbstdarstellung
in eigenen Veröffentlichungen einschließlich aktueller Mitgliederverzeichnisse