Finan­zierungs­wege des MVW

Die Einnahmen des Mitteldeutschen Verbandes für Weiterbildung e.V. ergeben sich aus:

1. Mitgliedsbeiträgen
2. Spenden
3. Projektmitteln
4. Zuschüssen
5. Einnahmen aus der Trägerschaft von Veranstaltungen

1. Mitgliedsbeiträge

Die allgemeinen Aufgaben und Tätigkeiten des Vereins werden aus den Mitgliedsbeiträgen bestritten. Die Beiträge sind:

  • für Personengesellschaften, juristische Mitglieder mit eigenem Weiterbildungsprogramm: 180,00 €/Jahr
  • für Personengesellschaften, juristische Mitglieder ohne eigenes Weiterbildungsprogramm: 250,00 €/Jahr
  • für natürliche Personen: 30,00 €/Jahr
  • für sonstige fördernde Mitglieder: 250,00 €/Jahr

Mitgliedsbeiträge werden steuerlich wie Spenden behandelt.

2. Spenden

Der Verein besitzt die Gemeinnützigkeit. Damit sind die Spenden von Privatpersonen und Firmen steuerlich absetzbar. Der Mitteldeutsche Verband für Weiterbildung bestätigt den Erhalt einer Spende mit einer Spendenquittung. Die Spenden müssen für Satzungszwecke ausgegeben werden.

3. Projektmittel

Der Verein führt Projekte durch, bzw. lässt solche durchführen. Für die Bearbeitung der Projekte ist ein kostendeckender Finanzrahmen zu erstellen. Die Projekte können zum Beispiel von öffentlichen Auftraggebern, Firmen oder anderen an den Verein gegeben werden. Die Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Projektes müssen ausgeglichen sein. Die von außen gegebenen Projektmittel sind an das Projekt gebunden. Sofern ein Eigenanteil bei der Vergabe gefordert wird, klärt der Verein vorab, auf welchem Wege der Eigenanteil erbracht wird.

4. Zuschüsse

Soweit der Verein bestimmte Aufgaben übernehmen kann und hierfür Zuschüsse von der öffentlichen Hand erhält, ist ebenfalls ein dazugehöriger Finanzplan oder Haushalt vorzulegen. Im Falle einer institutionellen Förderung ist dieses der Haushaltsplan des Mitteldeutschen Verbandes für Weiterbildung e.V.

5. Einnahmen aus der Trägerschaft von Veranstaltungen

Sofern der Mitteldeutsche Verband für Weiterbildung Veranstaltungen in eigenständiger Trägerschaft durchführt, dienen die dabei erzielten Einnahmen in erster Linie zur Deckung der dabei entstehenden direkten und indirekten Aufwendungen. Aufwands- und Ertragsrechnungen können für Einzelmaßnahmen oder auch für Gruppen von Maßnahmen erstellt, veranschlagt und verfolgt werden.